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Auto Wichert FAQ’s

Alle hier stehenden Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Es gelten die Regelungen aus dem jeweiligen Vertrag. Irrtümer vorbehalten.

Als Finanzierungskunde haben Sie die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder auch zu verlängern (= Ratenplanänderung) bzw. das Darlehen unter Einhaltung der Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Ein Leasingvertrag wird grundsätzlich über eine vereinbarte Laufzeit fest abgeschlossen. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist u. U. möglich.

Sie profitieren von Angeboten, die auf Ihr persönliches Budget und Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Neben umfangreichen Produktpaketen mit einzeln wählbaren Bausteinen bekommen Sie bei Ihrem Händler das Fahrzeug, die Finanzierung und Versicherung aus einer Hand, d. h. kurze Wege, Zeitersparnis und aufeinander abgestimmte Leistungen. Die günstigen Normalkonditionen und interessanten Aktionskonditionen sowie verbraucherfreundliche AGBs zählen ebenso zu den vielen Vorteilen, die Sie als Kunde der Hersteller Bank nutzen können.

Nein! Zum einen bietet Ihnen die Hersteller Banken günstigere Konditionen sowie bestimmte Aktionskonditionen mit Sonderzinssätzen, zum anderen haben Sie mit einer Finanzierung oder Leasing die Möglichkeit, nach Ablauf der Vertragslaufzeit das Fahrzeug einfach an das Autohaus zurückzugeben. Außerdem bekommen Sie dort alles aus einer Hand: Fahrzeug, Finanzierung und Versicherung sowie innovative Produktpakete, wie z. B. eine Finanzierung inkl. Arbeitslosigkeits-Versicherung. Diese Vorteile kann Ihnen keine Hausbank bieten.

Bei der Finanzierung entscheiden Sie sich für das Eigentum am Fahrzeug, welches Ihnen nach Ende der Vertragslaufzeit gehört. Es werden dabei unterschiedliche Vertragsformen angeboten, die es erlauben, eine bedarfsgerechte Finanzierung zu erstellen: Anzahlung, Vertragslaufzeit, Höhe der Monatsraten sowie verschiedene Alternativen zur Begleichung einer evtl. Schlussrate können individuell definiert werden.

Beim Leasing zahlen Sie während der Vertragslaufzeit lediglich für die Nutzung des Fahrzeuges. Die Leasingrate wird auf Basis des geschätzten Wertverlusts kalkuliert. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geben Sie das Fahrzeug einfach wieder zurück und können anschließend ein neues leasen. Auch hier werden bedarfsgerechte Vertragsformen angeboten, zudem können verschiedene Service-Dienstleistungen eingeschlossen werden.

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, wird durch die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung das eigene Fahrzeug versichert.

Die Teilkaskoversicherung ersetzt u.a. Schäden durch Diebstahl, Brand, Zusammenstoß mit Wild sowie Elementarschäden (z.B. Sturm und Hagel).

Die Vollkaskoversicherung umfasst sowohl die Schäden, die im Rahmen der Teilkaskoversicherung gedeckt sind, als auch mut- oder böswillige Beschädigungen des Fahrzeuges durch Fremde und Schäden durch einen Unfall, der von Ihnen selbst verursacht wurde.

Wir freuen uns sehr, dass Sie Interesse an einem unserer Fahrzeuge haben! Sie können gerne jederzeit einen Termin zur Probefahrt vereinbaren. Rufen Sie hierfür einfach an einem unserer Standorte an.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung, die die Schadensersatzansprüche deckt, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Kfz entstehen.

Schaden Sie mit Ihrem Fahrzeug also einen anderen, so zahlen wir die Kosten zu den vertraglich geltenden Deckungssummen, die aus den folgenden Schäden resultieren: Personenschäden, Sachschäden und reine Vermögensschäden, sowie öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz.

Zur Versicherung gehört nicht nur die Leistung von Schadenersatz, sondern auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Mit einer Garantieversicherung sind Sie vor vielen unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt. Es gibt unterschiedliche Arten von Garantieversicherungen. Diese unterscheiden sich im Wesentlichen im Deckungsumfang, dem Selbstbehalt und der Laufzeit.

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